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Preise & Finanzierung der Alltagshilfe

Privat buchbar

Flexible Stundenpakete

Unabhängig von Pflegegraden können Sie unsere Leistungen auch privat buchen. Wir bieten faire, transparente Stundensätze und flexible Pakete, die sich Ihrem Bedarf anpassen. Kein Vertrag über Monate — Sie bestimmen den Umfang.

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

131 €/Monat

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann für anerkannte Alltagshilfen zur Unterstützung im Alltag verwendet werden — für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuung. Sie reichen die Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten die Erstattung.

Verhinderungspflege

bis zu 3.539 €/Jahr

Wenn Ihre reguläre Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Auszeit), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzbetreuung. Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen dieser Anspruch zu — auch für stundenweise Betreuung, ohne Mindestdauer.

Umwandlungsanspruch (§45a Abs. 4 SGB XI)

bis zu 40 % der Pflegesachleistung

Wenn Sie ambulante Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, können Sie bis zu 40 % Ihres monatlichen Sachleistungsbetrags in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln — also in unsere Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuung. Dieser sogenannte Umwandlungsanspruch besteht ab Pflegegrad 2 und kommt zusätzlich zum Entlastungsbetrag hinzu. Wie viel Ihnen konkret zusteht, hängt von Ihrem Pflegegrad ab:

Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag (§45b)
131 €
Pflegesachleistung (§36)
kein Anspruch
davon umwandelbar (40 %)

Pflegegrad 2

Entlastungsbetrag (§45b)
131 €
Pflegesachleistung (§36)
796 €
davon umwandelbar (40 %)
318,40 €

Pflegegrad 3

Entlastungsbetrag (§45b)
131 €
Pflegesachleistung (§36)
1.497 €
davon umwandelbar (40 %)
598,80 €

Pflegegrad 4

Entlastungsbetrag (§45b)
131 €
Pflegesachleistung (§36)
1.859 €
davon umwandelbar (40 %)
743,60 €

Pflegegrad 5

Entlastungsbetrag (§45b)
131 €
Pflegesachleistung (§36)
2.299 €
davon umwandelbar (40 %)
919,60 €

Alle Beträge: monatliche Höchstwerte, Stand 2025. Der Umwandlungsanspruch setzt voraus, dass die ambulanten Pflegesachleistungen nicht bereits vollständig genutzt werden; bei Kombination mit Pflegegeld verringert sich dieses anteilig. Wir rechnen gemeinsam mit Ihnen durch, welche Variante für Sie am günstigsten ist.

So einfach geht's

1

Erstgespräch

Kostenlose, unverbindliche Beratung

2

Bedarfsermittlung

Gemeinsam Ihren Bedarf klären

3

Antragstellung

Formalitäten gemeinsam erledigen

4

Betreuung startet

Los geht's!

Häufige Fragen

Nein. Sie können unsere Leistungen jederzeit privat buchen. Für die Abrechnung über die Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege) ist mindestens Pflegegrad 1 bzw. 2 erforderlich.

Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden — er steht Ihnen automatisch ab Pflegegrad 1 zu. Sie reichen unsere Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten die Erstattung direkt ausgezahlt.

Ja, nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Es lohnt sich also, auch rückwirkend Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Wir besprechen die Konditionen gerne im persönlichen Erstgespräch. Unsere Stundensätze sind fair und transparent — ohne versteckte Kosten.

Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und die Verhinderungspflege (bis 3.539 €/Jahr) decken viele Betreuungsstunden ab. Bei höherem Bedarf ist eine private Zuzahlung möglich.

Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % Ihres monatlichen Pflegesachleistungsbetrags in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln, wenn Sie die Sachleistungen nicht vollständig ausschöpfen. So lässt sich unsere Alltagsbegleitung zusätzlich zum Entlastungsbetrag finanzieren. Gerne rechnen wir das im Erstgespräch gemeinsam durch.

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

Unverbindlich. Persönlich. Für Sie da.

+49 177 258 0603