Haushaltshilfe bei Krankheit oder Schwangerschaft
Kostenübernahme durch die Krankenkasse (auch ohne Pflegegrad)

Eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer schweren Erkrankung, einer Operation oder aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden vorübergehend nicht mehr selbst führen können. Die genauen gesetzlichen Bedingungen nach dem Sozialgesetzbuch (§ 38 SGB V und § 24h SGB V) richten sich nach dem jeweiligen Anlass.
Allgemeine Grundvoraussetzungen (für alle Fälle gültig)
- Keine andere Person im Haushalt kann die Aufgaben übernehmen (z. B. berufstätiger Partner, der nicht freigestellt werden kann).
- Kein hoher Pflegegrad: Es darf in der Regel kein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegen, da in diesen Fällen bereits Leistungen der Pflegekasse greifen.
Die Voraussetzungen nach Lebenslage
| Anlass | Voraussetzungen | Maximale Dauer (gesetzliches Minimum) |
|---|---|---|
| Krankheit / Operation (mit Kind im Haushalt) | Im Haushalt lebt mindestens ein Kind, das unter 12 Jahre alt ist oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. | Bis zu 26 Wochen |
| Schwere Krankheit / akute Operation (ohne Kind) | Eine Weiterführung des Haushalts ist aufgrund einer schweren Erkrankung oder direkt nach einer (ambulanten) Operation absolut unmöglich. | Bis zu 4 Wochen |
| Schwangerschaft & Entbindung | Schwangerschaftsbeschwerden (z. B. verordnete Bettruhe bei Risikoschwangerschaft) oder die Erholung direkt nach der Entbindung verhindern die Hausarbeit. Ein Kind muss hierfür nicht im Haushalt leben. | So lange wie ärztlich bescheinigt |
Krankheit / Operation (mit Kind im Haushalt)
- Voraussetzungen
- Im Haushalt lebt mindestens ein Kind, das unter 12 Jahre alt ist oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
- Maximale Dauer (gesetzliches Minimum)
- Bis zu 26 Wochen
Schwere Krankheit / akute Operation (ohne Kind)
- Voraussetzungen
- Eine Weiterführung des Haushalts ist aufgrund einer schweren Erkrankung oder direkt nach einer (ambulanten) Operation absolut unmöglich.
- Maximale Dauer (gesetzliches Minimum)
- Bis zu 4 Wochen
Schwangerschaft & Entbindung
- Voraussetzungen
- Schwangerschaftsbeschwerden (z. B. verordnete Bettruhe bei Risikoschwangerschaft) oder die Erholung direkt nach der Entbindung verhindern die Hausarbeit. Ein Kind muss hierfür nicht im Haushalt leben.
- Maximale Dauer (gesetzliches Minimum)
- So lange wie ärztlich bescheinigt
Viele Krankenkassen bieten über ihre Satzung erweiterten Schutz an (z. B. Kostenübernahme bei Krankheit ohne Kind für mehr als 4 Wochen oder Betreuung von Kindern bis 14 Jahren).
Kosten und Zuzahlung
- Bei Krankheit und Operation: Erwachsene müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 % der täglichen Kosten (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Tag).
- Bei Schwangerschaft und Entbindung: Die Leistung ist komplett zuzahlungsfrei.
So gehen Sie vor
- 1Ärztliches Attest einholen: Ihr Arzt oder Ihre Frauenärztin muss bescheinigen, warum Sie den Haushalt nicht führen können, wie viele Stunden täglich Hilfe nötig ist und für welchen Zeitraum.
- 2Antrag stellen: Den Antrag fordern Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse an (oft als Download auf der Kassen-Website, z. B. bei der AOK oder der Techniker Krankenkasse). Er muss vor Beginn des Einsatzes bewilligt werden.
- 3Organisation der Hilfe: Die Krankenkasse stellt entweder eine Ersatzkraft über Kooperationspartner oder erstattet die Kosten für eine selbst organisierte Hilfe (z. B. aus dem Bekanntenkreis) bis zu einem bestimmten Höchstsatz. Verwandte ersten und zweiten Grades erhalten meist keinen Stundenlohn, sondern nur Fahrtkosten oder Verdienstausfall erstattet.
