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Förderung — Internationale Pflegefachkräfte

Förderung Anpassungsqualifizierung (Bundesagentur für Arbeit)

individuell

Sie möchten eine Pflegefachkraft aus dem Ausland einstellen, deren im Heimatland erworbener Abschluss in Deutschland noch nicht (vollständig) anerkannt ist? Vor der Einreise oder zu Beginn der Beschäftigung steht dann das Anerkennungsverfahren mit Anpassungsqualifizierung an: Fachsprachkurs Pflege (B2), Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung, Prüfungs- und Anerkennungsgebühren sowie Lernmittel- und Anreisekosten. Über das Programm „Anpassungsqualifizierung Pflege" können diese Kosten ganz oder teilweise von öffentlicher Hand getragen werden — wir prüfen die Förderfähigkeit für den konkreten Fall, koordinieren die Antragstellung mit der zuständigen Stelle im Bundesland und begleiten die Pflegekraft von der Bedarfsanalyse im Herkunftsland bis zur erfolgreichen Anerkennung in Deutschland.

Rechenbeispiel — Anpassungsqualifizierung für eine Pflegefachkraft aus dem Ausland

  • Fachsprachkurs Pflege B2 (Präsenz oder online, 4–6 Monate)ca. 2.500 – 4.000 €
  • Vorbereitungskurs Kenntnisprüfung inkl. Praxisanteilen (4–6 Monate)ca. 6.500 – 9.500 €
  • Prüfungs- und Anerkennungsgebühren (Landesbehörde + Kenntnisprüfung)ca. 400 – 800 €
  • Visum, Anreise nach Deutschland, erste Unterkunftca. 1.200 – 2.500 €
  • Lehrmaterial, Pflichtimpfungen, beglaubigte Übersetzungenca. 600 – 1.200 €

Gesamtumfang typisch 11.200 – 18.000 € — bei Förderzusage in voller Höhe übernehmbar.

Beispielrechnung für eine Fachkraft, die im Heimatland ausgebildet wurde und in Deutschland das Anerkennungsverfahren neu durchläuft. Spannen marktüblich, keine Förderzusage — die tatsächliche Kostenübernahme prüft die zuständige Stelle im Einzelfall.

So einfach geht's

1

Bedarfsanalyse

Anforderungsprofil und Förderbedarf klären

2

Auswahl Kandidat:innen

Geeignete Pflegefachkräfte identifizieren

3

Förderantrag & Anerkennung

Förderungen beantragen, Verfahren begleiten

4

Anreise & Integration

Ankunft, Einarbeitung, Berufsanerkennung

Häufige Fragen

Der Anerkennungszuschuss (BMBF), die Beratung über das IQ-Netzwerk und Förderungen der Bundesagentur für Arbeit lassen sich grundsätzlich miteinander kombinieren — sie decken unterschiedliche Phasen des Anerkennungsverfahrens ab. Die konkrete Förderfähigkeit hängt vom Einzelfall ab; wir beraten Sie gerne dazu.

Der Anerkennungszuschuss wird grundsätzlich von der antragstellenden Pflegefachkraft selbst beantragt. Wir unterstützen bei der Vorbereitung der Unterlagen und der Kommunikation mit den zuständigen Stellen.

Die Dauer hängt von Herkunftsland, Berufsbild und der zuständigen Landesbehörde ab. Über das beschleunigte DeFa-Verfahren lassen sich Visa- und Anerkennungsschritte erheblich verkürzen — wir planen den Ablauf gemeinsam mit Ihnen in klaren Etappen.

Die Förderung der Anpassungsqualifizierung richtet sich an Pflegefachkräfte, deren im Ausland erworbene Qualifikation in Deutschland noch nicht (vollständig) anerkannt ist und die das Anerkennungsverfahren mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang durchlaufen. Wir prüfen für jeden Fall die konkreten Voraussetzungen mit der zuständigen Stelle im Bundesland und übernehmen die Antragstellung gemeinsam mit Ihnen.

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

Unverbindlich. Persönlich. Für Sie da.

+49 177 258 0603